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Ab dem 22. Januar 2022 können Hotelübernachtungsgäste wieder unter 2G-Bedingung (2 mal geimpft oder genesen) gastronomisch versorgt werden, soweit eine räumliche oder zeitliche Trennung vom übrigen Gastronomiebetrieb gegeben ist. Ein weiterer Testnachweis oder eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich. Wir haben unsere FAQs angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind rot markiert.

FAQs zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Update 21. Januar 2022

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