Nicht unerwartet steigt auch die Kurzarbeit wieder deutlich an. Umso wichtiger sind die aktuellen Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Demnach wird das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni fortgeführt. Zudem wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate ausgeweitet. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen wird im Rahmen des Programms ‚Ausbildungsplätze sichern’ fortgesetzt. „Ohne die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, wäre der Verlust von Arbeitsplätzen programmiert gewesen“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick, „deshalb sind wir sehr erleichtert, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt die Verlängerung dieser Corona-Sonderregelungen angekündigt hat.“
Allerdings gibt es Nachbesserungsbedarf: „Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 31. März gar nicht mehr erstattet werden“, sagt Zöllick, „aus unserer Sicht ist es unerlässlich, rückwirkend zum 1. Januar die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wieder vorzunehmen. Seit dem 1. Januar werden diese nur zu 50 Prozent erstattet und belasten jetzt schon zusätzlich unsere hart getroffenen Betriebe.“ Die Unternehmer wurden auch gefragt, was sie aktuell als besonders relevant für die Zukunftssicherung ihrer Betriebe erachten. Bei den genannten Maßnahmen steht an vorderster Stelle die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen (75,7%), es folgen die Abschaffung der 2G Plus-Regelungen (73,3%) sowie die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Getränke (67,6%). „Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung wäre jetzt nicht nur ein Mut machendes Signal und ein Zeichen der Wertschätzung, sondern eine Maßnahme, die die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt“, bekräftigt DEHOGA-Präsident Zöllick.
An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes beteiligten sich vom 31. Januar bis 04. Februar insgesamt 7.039 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland.