Der Bezirk teilte jedoch mit, dass entsprechende Anträge wohlwollend geprüft werden. Konkret heißt es in dem Schreiben:
“Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick ist gleichwohl grundsätzlich auch künftig bereit, von Gastronomiebetreibenden beantragte Flächen, ggf. auch zusätzliche Erweiterungsflächen für die Inanspruchnahme von Schankvorgärten wohlwollend zu prüfen und für diesen Zweck gemäß des § 13 Berliner Straßengesetzes freizugeben, sofern keine Konflikte mit der Verkehrssituation zu erwarten sind und die erforderlichen Mindestbreiten auf öffentlich genutzten Flächen weiterhin nutzbar sind. Die Bestimmungen der StVO, des Mobilitätsgesetzes sowie des Berliner Straßengesetzes müssen aber Vorrang haben.”