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Das Bezirksamt Berlin Mitte teilte dem DEHOGA Berlin schriftlich mit, dass als Unterstützung für die Gastronomie auch für das zweite Halbjahr 2022 der Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für (genehmigte) Schankvorgartenflächen (nach Tarifstelle 1.3. der SN Geb V) beschlossen wurde.

Weiterhin informierte das Bezirksamt, dass man “die modellhafte Einrichtung von Schankvorgärten in Parkhäfen unter bestimmten Voraussetzungen bewusst nur bis zum 31.10.2022 beschlossen habe, um die Umsetzung anschließend bewerten zu können.”

Künftig sollen im Austausch mit dem DEHOGA Berlin weitere Anpassungen besprochen werden, die sowohl die Interessen der Passanten, als auch die des Gastgewerbes berücksichtigen.

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