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Ab dem 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Zudem steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro brutto. Auch bei Midijobs wird die Verdienstgrenze erhöht. Als Midijobber gelten Personen, die mehr als 520 Euro brutto und weniger als 1600 Euro brutto im Monat verdienen.

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