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Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 – 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wird in der Praxis zahlreiche Fragen aufwerfen. In den FAQs werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon aufgegriffen.

Die FAQs sind stehen Ihnen im Download-Bereich in der Rubrik “Verschiedenes” zur Verfügung. Bitte halten Sie hierfür Ihren Login bereit.

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