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Bereits wiederholt hatte wir vor Ärzten bzw. Plattformen gewarnt, die unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Jetzt ist ein weiterer Fall bekannt geworden:

Über die Plattform https://medly-au.com/ (bis letzte Woche medicare-au.de) wird eine AU nach einer „Selbstdiagnose“ und „ohne Telekommunikation“ angeboten. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ohne Arzt-Patient-Kontakt ausgestellt. Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht und löst deshalb keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers aus.

Für Arbeitgeber sind Bescheinigungen dieser Plattform nicht leicht zu erkennen, da die Plattform nicht auf der Bescheinigung steht. Die AU-Bescheinigungen von Medly erinnern optisch an den früheren „gelben Schein“, wie bei früheren Missbrauchsfällen enthalten sie auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ und werden nicht als eAU ausgestellt. Ein ausstellender angeblicher Arzt ist namentlich bekannt: Dr. T Mueller. Vor diesem „Arzt“ warnt auch die zuständige Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Arbeitgeber, die begründete Zweifel haben, ob eine AU-Bescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt wurde, können sich an die Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Ggf. kann es auch sinnvoll sein, die eigenen Mitarbeitenden darüber zu informieren, dass AU-Bescheinigungen (auch solche nach Videosprechstunde oder telefonischer Krankschreibung) immer einen Arzt-Patient-Kontakt voraussetzen und dass das Unternehmen bei nicht ordnungsgemäß ausgestellten AU-Bescheinigungen keine Entgeltfortzahlung leisten wird.

Der DEHOGA fordert politisch, dass Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und zur Kostensenkung bei der Entgeltfortzahlung ergriffen werden. Denn die Belastung der Unternehmen durch Lohnfortzahlungskosten wächst stark. 2023 haben Arbeitgeber in Deutschland 77 Mrd. Euro für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgewendet. Die Leistungen sind so hoch wie sonst nirgendwo in Europa.

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