Soweit keine Pflichtversicherung besteht, sollte man sich daran orientieren, ob ein Schadensfall existenzbedrohend sein könnte. Die Krankenversicherung ist nicht für den Schnupfen da, sondern für schwere Krankheiten, die leicht über 100.000 € Behandlungs-/ Rehabilitationskosten nach sich ziehen können.
Die Haftpflichtversicherung deckt auch den Fall ab, wenn ein Gast auf der berühmten Bananenschale ausrutscht, querschnittgelähmt und der Gastwirt zahlungsverpflichtet ist. Wer Inventar im Neuwert von 50.000 € hat, der ist im Fall eines Brandes oder Wasserschadens ohne Sachversicherung schlecht beraten.