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Die Begriffe „Bio“, „Öko“ oder gleichbedeutende Begriffe (auch in anderen Fremdsprachen) sind geschützte Begriffe. Wer mit diesen Begriffen, z. B. in der Speisekarte werben möchte, muss sich einem besonderen Kontrollverfahren unterziehen und über ein gültiges Biozertifikat verfügen, andernfalls ist die Verwendung unzulässig. Derzeit werden besonders Speisekarten dahingehendvom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) kontrolliert.

Weitere Informationen zu dem Thema Anwendung der Begriffe Bio und Öko – Merkblatt

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