Mit den seit dem 20. März 2022 offeneren Formulierungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind die Durchführung einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und die Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts noch wichtiger geworden. Denn die größere Flexibilität bei den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen hat auch eine Kehrseite: Die entsprechende Verantwortung des Betriebs. Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern, die diese Beurteilung für ihren Betrieb noch nicht vorgenommen oder diese noch nicht an die neue Rechtslage und Infektionssituation angepasst haben, dies nachzuholen.
Hotel- und Gastronomieverband Berlin e.V.
Keithstraße 6
10787 Berlin