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Eine gute betriebliche Hygienepraxis ist entscheidend für Betriebe im Gastgewerbe, um stets sichere und genusstaugliche Lebensmittel zu gewährleisten. In Deutschland gelten hohe Standards bei der Lebensmittelsicherheit und Kennzeichnung. Alle Betriebe – vom Imbiss bis zum Cateringunternehmen – sind gesetzlich verpflichtet, hygienisch einwandfrei zu arbeiten. Verstöße gegen diese Vorgaben schädigen nicht nur den Betrieb selbst, sondern auch das Ansehen der gesamten Branche.

Der DEHOGA bekennt sich ausdrücklich zur Einhaltung der zu Recht strengen Lebensmittelhygieneregelungen. Mitarbeiterschulungen, Hygieneleitlinien und Themenbroschüren belegen, dass der Verband ein vitales Interesse daran hat, hygienische Missstände zu verhindern. Jeder Gastronom, der Hygienemängel zu verantworten hat, schädigt nicht nur sein Geschäft, sondern auch das Image der gesamten Branche.

Seit dem 01.01.2023 gilt in Berlin das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (LMÜTRanspG), mit dem eine Auswertung der regelmäßigen Lebensmittelkontrollen durch einen Aushang an der Tür von Lebensmittelbetrieben (u. a. Bäckereien, Fleischereien, Gastronomie, Konditoreien und Lebensmitteleinzelhandel) erfolgen muss. Zudem ist auch die Veröffentlichung seitens der Behörde im Internet vorgesehen.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle – egal ob in Form eines Smileys, einer Ampel oder eines Barometers, insbesondere im Internet – hält der DEHOGA Berlin für nicht zielführend. Sie birgt nach Ansicht des DEHOGA die große Gefahr, dass Gastronomen und andere Betriebe der Lebensmittelwirtschaft auf Dauer stigmatisiert werden. Zudem ist fraglich, wie transparent und aktuell derartige Siegel für den Verbraucher tatsächlich sind. Eine Kontrolle ist immer nur eine Momentaufnahme, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Hier sollte der Unternehmer immer die Möglichkeit haben, vorhandene Mängel in einem angemessenen Zeitrahmen zu beheben.