Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Speisen in der Gastronomie. Ursprünglich hatte es Hoffnung auf eine Verlängerung der 7 % gegeben, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse führte zur Kehrtwende. Die Steuererhöhung belastet die Branche schwer, da sie zu höheren Preisen für Gäste und erheblichen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen führt. Der DEHOGA setzt sich weiterhin für die Rückkehr zu den 7 % ein und ruft Gastronomen auf, aktiv Abgeordnete der Ampelkoalition zu kontaktieren.
Mehr Informationen auf dieser speziellen DEHOGA Bundesverband Seite.