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Informationen zur City Tax Erhöhung auf 7,5% zum 1. Januar 2025

Information zu den wichtigsten Änderungen des Übernachtungssteuergesetzes in den Jahren 2024 bis 2026

  • Seit dem 1. April 2024 gelten insbesondere folgende Änderungen*:
    • Auch berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen unterliegen nun der Übernachtungsteuer.
    • Die Steueranmeldung kann elektronisch abgegeben werden.
  • Ab dem 1. Januar 2025 gelten insbesondere folgende Änderungen**:
    • Der Steuersatz wurde auf 7,5 % angehoben.
    • Die zeitliche Begrenzung der Besteuerung bzw. die Definition für kurzfristige Übernachtungen wurde von 21 Tagen auf 6 Monate ausgeweitet (siehe § 1 Abs. 2 ÜnStG und Nr. 8 des Leitfadens).
  • Ab dem 1. Januar 2026 gelten insbesondere folgende Änderungen**:
    • Besteuerungs-/Steueranmeldungszeitraum ist ausschließlich das Kalendervierteljahr
    • Wegfall der 10-Betten-Grenze
    • Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Steueranmeldung

* Weiterführend dazu Leitfaden zur Übernachtungsteuer (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)

** Weiterführend dazu Leitfaden zur Übernachtungsteuer (Rechtslage ab 1. Januar 2025)

Weitere Informationen