Das Urheberrechtsgesetz schützt Künstler, indem es ihnen das exklusive Recht gibt, ihre Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei gewerblicher Nutzung muss eine Einwilligung und Vergütung erfolgen. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA setzen diese Rechte um. Der DEHOGA, als Teil der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), verhandelt mit der GEMA und ermöglicht Mitgliedern 20 % Rabatt auf Gebühren. Der DEHOGA fordert verstärkte Aufsicht über Verwertungsgesellschaften und praxistaugliche Lösungen zur Angemessenheit von Tarifen.