Energieeinsparverordnung: Beleuchtungsverbot von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr – auch beleuchtete Namen der Betriebe sollen als Werbung im Sinne der Verordnung gelten
8. September 2022
Energieeinsparverordnung: Beleuchtungsverbot von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr – auch beleuchtete Namen der Betriebe sollen als Werbung im Sinne der Verordnung gelten
Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (wir berichteten) verabschiedet. Wir…