Skip to main content
search
Existenzgründer

Mitgliedsaufnahme-Antrag

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Schritt 1 von 5

Hinweise

Existenzgründer im Gastgewerbe können außerordentliche Mitglieder des Verbandes werden, wenn sie beabsichtigen, innerhalb einer Frist von 12 Monaten die Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft nach § 3 Nr. 2 zu schaffen und bislang nicht Mitglied des Verbandes sind. Die außerordentliche Mitgliedschaft geht automatisch zu dem Zeitpunkt in eine aktive Mitgliedschaft über, zu dem die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 2 vorliegen. Außerordentliche Mitglieder müssen die Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes unverzüglich mitteilen. Falls die Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft nach Nr. 2 innerhalb von 12 Monaten nicht geschaffen wurden, erlischt die außerordentliche Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt. In den Fällen des Satzes 4 sind außerordentliche Mitglieder verpflichtet, dies der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes spätestens nach 12 Monaten mitzuteilen. Außerordentliche Mitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht.

Angaben zur Betriebsstätte

Position

Keine Brancheninfos mehr verpassen?

Geht. Mit dem DEHOGA Berlin Newsletter.