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Sozialpartnerschaft &

Tarifverträge

Tarifverträge im Gastgewerbe werden grundsätzlich regional zwischen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft abgeschlossen. In Berlin verhandeln der DEHOGA Berlin und die NGG für das Gastgewerbe die entsprechenden Tarifverträge (Entgelt-, Rahmen- und Manteltarifvertrag).
Diese Tarifverträge regeln wichtige Punkte wie Arbeitszeiten, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Tarifverträge schaffen einen Rahmen, innerhalb dessen sich tarifgebundene Unternehmen und deren Mitarbeiter bewegen, und bieten auch nicht tarifgebundenen Unternehmen.

Tarifbindung
Ihr Vorteil
bei der Talentakquise

Mit Tarifbindung zu werben, kann in der aktuellen Arbeitsmarktsituation ein Vorteil im Wettbewerb um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte sein.
In Berlin ist eine Mitgliedschaft beim DEHOGA Berlin sowohl mit als auch ohne Tarifbindung möglich.

Zusätzlich zu den regionalen Tarifverträgen gibt es einen bundesweit geltenden Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Informationen zu den Voraussetzungen für diesen Tarifvertrag finden Interessenten im Verfahrenstarifvertrag.

Kontaktieren Sie die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband.

Die relevanten Tarifverträge für Berlin finden Sie unter “Mein DEHOGA” oder im DEHOGA Shop.

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